Wahrscheinlich werde ich auf meine alten Tage doch noch zu naiv für die digitale Welt des aktuellen Jahrzehnts. Jedenfalls deute ich eine kleine unangenehme Begebenheit der vergangenen Woche so.
Auf Amazon hatte ich gerade ein nettes, kleines eBook entdeckt – ein Comic, bzw. „Graphic Novel“ wie man das heute in cool nennt. Das Produkt war mit dem Zusatz „Kindle Edition“ versehen, eine gedruckte Alternative gab es leider nicht. Also musste ich mich zunächst einmal schlau machen, ob ich ohne entsprechendes Markengerät mit dieser Datei überhaupt etwas anfangen könnte. Es folgte eine etwa halbstündige Recherche, welche Dateiformate Amazon in Bezug auf Kindle-Versionen seiner eBooks denn verwendete, und ob man daraus möglicherweise ein brauchbares Format wie PDF machen könnte. Man konnte! Es gab dutzende Webkonverter und Freeware-Programme, die die beschränkte Kindle-Datei umwandeln konnten. Das machte mir die Kaufentscheidung natürlich umso leichter.
Ruckzuck hatte ich das eBook via „1-Click-Buy“ gekauft. War ebenfalls mein erstes Mal. Es gab keine Auswahl der Bezahlmöglichkeit und keine Aufforderung zur Bestätigung der Bestellung. Das irritierte mich zunächst ein wenig, war ich mir doch nicht sicher, ob das mit der Bestellung nun wirklich geklappt hatte. Scheinbar hatte es, aber ich fand das doch schon ziemlich sonderbar, dass man jetzt so alleine gelassen wurde. Ich klickte dann irgendwie auf der Produktseite herum, auf der Suche nach meinem gekauften eBook. Schließlich landete ich bei einem blöden Webreader, mit dessen Hilfe ich das eBook im Browser durchblättern und lesen konnte. Tolle Wurst, das war’s eigentlich nicht, was ich wollte. Aber für den Anfang schon ganz nett.
Nachdem ich mir das Ding im Browser mal durchgesehen hatte, wollte ich dann aber doch ganz gerne mein eigenes Exemplar haben und suchte nach einer Möglichkeit, mir meine bezahlte Kindle-Datei herunterzuladen. Eine ganze Weile klickte ich herum, fand zunächst nur den Hinweis, dass ich kein „autorisiertes Gerät“ hatte, was mir aber an sich eigentlich relativ egal war, denn ich wollte mir sicher keinen Kindle anschaffen, nur weil Amazon gerne noch mehr Geld an mir verdient hätte. Dennoch beschlich mich so langsam ein ungutes Gefühl, welches sich dann mit jeder Minute mehr zu bestätigen schien. Ich fand dann doch noch eine relativ versteckte Möglichkeit, die Datei „via USB herunterzuladen“. Beinahe erwartungsgemäß wurde mir dort erneut in einem ganz frech ausgegrauten Feld erklärt, dass ich gar kein autorisiertes Gerät über USB angeschlossen hätte. Ich vermutete, dass ein USB-Stick in den Augen Amazons wohl auch kein „autorisiertes Gerät“ sein würde. Eine bitter nötige Schaltfläche „Scheißegal, bitte einfach ganz normal herunterladen“ gab es nicht. Es gab sie einfach nicht. Und sie tauchte auch Minuten später nicht auf.
Weitere Recherche ergab, dass es diesen Button wohl doch irgendwann einmal gegeben haben soll, doch Amazon entschied sich offenbar, es sei viel lustiger, die Kunden mit ihrer DRM-Scheiße wegzuekeln. Ich hatte nun also ein Produkt gekauft, und Amazon weigerte sich, es mir auszuhändigen. Mir wurde es dann zu bunt, ich verlangte per Mausklick mein Geld zurück. Geld, das noch gar nicht abgebucht worden war. Witzigerweise tauchte die Rückerstattung ein paar Tage früher auf dem Kontoauszug auf als die Abbuchung. Also wenigstens klappt das mit der Rückerstattung tatsächlich genauso einfach wie die Bestellung. Ach egal, fickt euch ins Knie, Amazon! Eure doofen eBooks könnt ihr behalten.
Nun hätte ich mir meine ersehnte PDF-Datei natürlich leicht selbst basteln können, indem ich den behinderten Amazon-Webreader bei meiner exorbitanten Desktopauflösung auf Vollbildgröße aufziehe und dann mal eben kurz Bildschirmfotos aller Seiten mache. Anschließend hätte ich die Einzelbilder mit Hilfe einer Schnittvorlage automatisch ausschneiden und zusammen als PDF-Dokument abspeichern können. Als kleine Entschädigung sozusagen für die Unannehmlichkeiten durch die vergeudete Zeit und die völlig unsinnige Erfahrung. Aber wer würde schon so unehrlich sein wollen, wenn man doch eigentlich nur zum Kauf von etwas verleitet wurde, das man dann am Ende gar nicht anfassen, sondern nur durch eine umständlich gesicherte Glasvitrine bewundern darf? Hoch lebe das verschissene, digitale Rechtemanagement!