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Tja, da geht sie hin, meine schöne alte WordPress-Theme, die ich damals mühsam zusammengefrickelt habe. Damals, 2010. Mit dem neuesten WordPress-Update hatte die Theme leider plötzlich einige schwerwiegende Probleme verursacht, wodurch Kommentare und diverse andere Dinge nicht mehr angezeigt wurden. Den oder die Fehler zu beheben hätte wahrscheinlich sehr lange gedauert, wenn ich es überhaupt irgendwie hinbekommen hätte. Also musste ich schnell improvisieren und eine neue Standardtheme einstellen, damit die Seite überhaupt wieder funktioniert.

Die alte Theme war ursprünglich für WordPress 3 erstellt worden, seitdem unverändert geblieben, und daher auch nicht mehr an die neuen Funktionen angepasst worden. Mit jedem weiteren Update und größeren Versionssprung stieg die Gefahr, dass früher oder später etwas an meiner Theme kaputtgehen würde. Insofern ist es ein Wunder, dass das Ding überhaupt so lange gehalten hat. Leider hatte ich heute Mittag dann wohl doch kein Glück mehr, und daher sieht meine Webseite jetzt eben so komisch aus.

Ich kann im Moment leider nicht viel machen, allerhöchstens Kleinigkeiten, mir fehlt auch meistens die Zeit, um mich wieder ins Themeing einzuarbeiten und Grafiken zu bearbeiten, insofern wird es jetzt wohl erstmal so bleiben, bis mir etwas einfällt. Die Umstände beim Lesen bitte ich zu entschuldigen.

Vielleicht sehe ich es einfach positiv: Jetzt muss ich tatsächlich mal wieder was machen, und kann die Gelegenheit für eine Generalüberholung meiner Webseite nutzen. Wer weiß schon was dabei rauskommt.

Heute vor exakt einem Jahr ereignete sich ein sonderbarer Vorfall, bei dem ich beinahe von einer selbsternannten Parkplatzpolizei – nämlich der schmierigen Firma Park & Control – abgezockt worden wäre. Immer häufiger schließen Supermarktbetreiber in ganz Deutschland windige Verträge mit Parkplatz-Wachfirmen ab, die dann mit Personal nebst Kontrollfahrzeugen die Supermarktparkplätze bewachen und „Strafzettel“ ausstellen, wenn man keine Parkscheibe im Auto hinterlässt. Oft genügt es – entgegen offizieller Aussagen – wenn man sein Auto nur fünf Minuten dort abstellt um eine Kleinigkeit zu besorgen, schon hängt ein gelber Zettel unter den Scheibenwischern.

Eine mir bekannte Person, genauer gesagt der Freund eines Freundes vom Onkel der Putzfrau eines Nachbarn, der mir zufälligerweise sehr ähnlich sieht, und gerne anonym bleiben möchte, besuchte im März 2018 mit meinem Auto eine Rewe-Filiale, bei der er schon desöfteren eingekauft hatte, der letzte Besuch mochte aber schon einige Monate zurückgelegen haben. Er wollte nur schnell ein paar Snacks holen, der Einkauf war wie immer nach kaum fünf Minuten erledigt. Wieder beim Auto angelangt, entdeckte er den gelben Zettel auf der Scheibe, und ein Prospekt besagter Firma. Ein „Parkverstoß“ wurde festgestellt, da er unerlaubt auf Privatgelände geparkt hatte. Als Vertragsstrafe würden jetzt leider 30 EUR fällig. Also mal eben der sechsfache Betrag von dem, den er soeben noch an der Kasse bezahlt hatte. Dazu die genaue Uhrzeit, einige technische Daten über mein Fahrzeug, von dem auch ein Beweisfoto gemacht wurde. Zuletzt die Zahlungsmodalitäten für die Zahlung innerhalb einer Frist von 10 Tagen bitteschön.

Von der Person, die den Zettel dort hinterlassen hatte, fehlte jede Spur. Nun begann sich der Bekannte zu diesem Zeitpunkt auf dem Parkplatz umzusehen. Am Eingang zur Filiale stand jedenfalls nirgends eine Warnung über die sogenannte „Parkraumüberwachung“. Auch gab es bei der Einfahrt zum Parkplatz keine deutlichen, markanten (idealerweise roten) Warnschilder, die auf Parkkontrollen hinwiesen. Jedoch entdeckte er nun auf dem Parkplatz tatsächlich neue Hinweisschilder – in etwa 3 Metern Höhe. Dort, wo man kaum täglich hinschauen wird, geschweige denn kleine Hinweise lesen, schon gar nicht, wenn man nicht erwarten muss, dass sich an der Beschilderung am Parkplatz plötzlich etwas ändern würde. Üblicherweise springt man aus dem Auto direkt in die Filiale, so wie schon gefühlte 100 Male davor. Aber erst wenn man sich aktiv und ohne Scheuklappen nach Schildern umsieht, die man vorher nie gesehen hat, findet man sie auch.

Als legitimer Kunde von Rewe sah mein Bekannter auch keinen Grund, die absurde Strafe zu zahlen, und so ließen wir die Frist bedenkenlos verstreichen. Direkt im Anschluss erhielt ich Post von der Abzockerfirma. Von „gut sichtbaren Schildern“ war darin die Rede. Von Beweisbildern bzw. „Nachweisen“ zum Vorwurf, die im Internet für mich einsehbar seien. Für die Halterermittlung warfen sie zusätzlich zur Forderung nochmal eine Mahngebühr von 6,50 Euro drauf. Das beste an dem Brief ist der FAQ-Teil in deutsch und englisch, in dem sie klarstellten, dass es hier juristisch keine Ausreden gibt, dass alles rechtlich einwandfrei und unstrittig ist, die Beweislage eindeutig, und die Schuld des Halters nicht in Zweifel gezogen werden kann. Sofern das Fahrzeug von mehreren Personen gefahren wird, so liege die Darlegungs- und Beweispflicht angeblich beim Halter, sonst hafte er pauschal.

Auch die neu gestellte Frist ließ ich verstreichen. Ende April flatterte mir Post von einer weiteren Abzockerfirma ins Haus, nämlich vom Inkassounternehmen Tesch Inkasso, die beauftragt wurde, die Forderung einzutreiben. Dafür schlugen sie wiederum 20 Euro drauf, weshalb die Forderung inzwischen stolze 56,50 Euro betrug. Dazu gab es jede Menge Rechtsgeschwurbel zu lesen, und der Hinweis, dass sie Inkassovollmacht besäßen, und ich mir „weitere Kosten und Maßnahmen“ ersparen könnte, wenn ich sofort überweise, sonst würden sie weitere Schritte einleiten. Freundlicherweise lag ein Überweisungsschein mit der Forderung bereits bei. Wer hätte bei soviel Entgegenkommen noch nein sagen können?

Als ich dann sogar diese Frist verstreichen ließ, lag Mitte Mai der nächste Brief im Briefkasten. Wieder die Inkassofirma, die mich „der guten Ordnung halber“ darauf aufmerksam machte, dass sie bald „alle Unterlagen zur Einleitung gerichtlicher Maßnahmen an unsere Vertragsanwälte übergeben“ würde. Aber ich sollte die Sache doch „außergerichtlich und einvernehmlich“ lösen wollen, denn sonst „wird die Forderung auf gerichtlichem Wege tituliert und mittels anschließender Zwangsvollstreckung beigetrieben“. Das würde ich ja schon „aufgrund der weiteren, nicht unerheblichen Kosten, welche zu Ihren Lasten gehen“ nicht wollen. Au weia! Wüste Drohungen! Jetzt musste ich also ganz schnell handeln.

Ganz schnell ließ ich wiederum die neue Frist verstreichen. Und so meldete sich Ende Mai ein netter Rechtsanwalt postalisch bei mir, nämlich der Thomas aus Frechen. Der freche Thomas wies mich „unter Versicherung anwaltlicher Vollmacht“ erneut auf die Forderung der Firma Park & Control hin, da ich trotz der „gütlichen Einigungsversuche“ bislang keine Zahlung geleistet hatte. Interessanterweise wurden mir keine Anwaltskosten auf die Forderung aufaddiert, weshalb es bei den 56,50 Euro bleiben sollte. Aber es würde bald ein „gerichtliches Mahnverfahren gegen Sie eingeleitet werden“. Und „mit der Beantragung des Mahnbescheides bei Gericht fallen weitere, nicht unerhebliche Mehrkosten an“, die ich jetzt gerade noch vermeiden könnte, wenn ich dem frechen Thomas rechtzeitig mein Geld überweise. Denn „sollte die Forderung rechtskräftig tituliert werden, kann ein Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt und ggf. eine Kontopfändung bei Ihrer Bank oder eine Lohn- und Gehaltspfändung bei Ihrem Arbeitgeber durchgeführt werden.“. Bemerkenswert finde ich, wie mir solche Subjekte „mit freundlichen Grüßen“ die Zwangspfändung meines Kontos und meines Lohns in ihren Schreiben androhen, und ich mich dabei gleichzeitig „sehr geehrt“ fühlen sollte. Briefkonventionen in Deutschland haben schon etwas inhärent sehr Verlogenes an sich, oder?

Mit der gruseligen Drohung des Rechtsanwalts Thomas hatte ich nun offenbar keine andere Wahl, und so entschloss ich mich schließlich doch noch dazu, auch die neue Frist wiederum verstreichen zu lassen. Von mir würden diese Abzocker kein Geld sehen. Soll der freche Thomas nur kommen, mein Körper war bereit. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich mich allerdings längst selbst im Netz informiert. Dort wird Betroffenen dringend geraten, nicht zu zahlen, und auf die Schreiben dieser Firmen nicht zu antworten, denn anders als diese es in ihren lästigen Drohbriefen implizieren, ist die Rechtslage alles andere als eindeutig. Eine pauschale Halterhaftung ist völliger Unfug, genauso wie die angebliche Beweispflicht des Halters. Park & Control lügt die Adressaten ganz dreist und bewusst an, um eine Einschüchterung und somit Zahlungsbereitschaft zu erreichen. Ungestraft.

Und damit ist auch die bei Bagatellverstößen übrigens sehr umstrittene Halterermittlung wertlos. Wenn der Fahrzeughalter einfach bestreitet, den Parkverstoß begangen zu haben, hat die Firma vor Gericht bereits ganz schlechte Karten. Rechtlich gesehen muss ich Dokumente, die mir von verwirrten Personen unter die Scheibenwischer geklemmt werden, nicht einmal als zugestellt betrachten, da diese dafür nicht vorgesehen sind. Wenn ich also von der dubiosen Strafe nichts weiß, kann ich diese natürlich auch nicht begleichen. Außerdem wird die Beschilderung auf den Parkplätzen bewusst so gestaltet, dass sie leicht übersehen werden kann, wenn man die Vorgehensweise nicht bereits kennt. Die Schrift auf den Schildern wird ebenfalls kleiner gehalten als nötig. Beispiele für diese Irreführung gibt es viele, deutschlandweit. Die Kulanzzeit, die eigentlich 20 bis 30 Minuten betragen sollte, wird ebenfalls absichtlich ignoriert. Der Grund ist simpel: Der Betreiber des jeweiligen Supermarktes selbst bezahlt Park & Control nichts. Es handelt sich um gewinnstrebende Parkplatzbewacher, die allein davon profitieren wenn mehr Leute in ihre Falle tappen. Je mehr Supermarktbesucher alles richtig machen, desto weniger verdient die Firma. Und als Besucher gehe ich erst einmal davon aus, dass ich als zahlender Kunde auf dem Parkplatz willkommen bin, und nicht während des Einkaufens abgezockt werde.

Die geforderte Vertragsstrafe von anfänglich 30 Euro ist übrigens ebenfalls rechtswidrig, da sie viel höher liegt als vergleichbare Strafgebühren der öffentlichen Parkraumüberwachung. Erfahrungsgemäß lassen die meisten Betroffenen sich von den Strafzetteln jedoch leicht erschrecken, so dass diese die Strafe oftmals noch am selben Tag bezahlen. Wegen eines 5 Euro-Einkaufs für Snacks wollten sie zuletzt fast 60 Euro von mir haben. Dafür werde ich diese Filiale definitiv nie wieder betreten, und sie werden an mir auch nichts mehr verdienen. Ich weiß aus verlässlicher Quelle, und auch direkt von anderen Betroffenen, dass nicht wenige das genauso handhaben wie ich, und sie die Filialen, die solche Maßnahmen gegen ihre eigene Kundschaft durchsetzen, komplett boykottieren. Insofern würde es mich wundern, wenn der Filialbetreiber dabei am Ende des Tages Gewinn macht.

Seit Juni habe ich nun keine Schreiben mehr erhalten. Offenbar haben sie gemerkt, dass ich mich nicht einschüchtern lasse und bei mir nichts zu holen ist, und dass sie eben ein Gerichtsverfahren wegen 56,50 EUR gegen mich einleiten müssten. Und das bei zweifelhaften Erfolgschancen. Im Gegenteil, wurden Klagen der Firma Park & Control bereits von Gerichten abgewiesen.

Meine Damen und Herren, so ist Deutschland. Man wird belogen, betrogen, und bei allen möglichen und unmöglichen Gelegenheiten mit schmutzigen Tricks um sein Geld erleichtert. „Alles rechtlich einwandfrei“ verkündete der Supermarktbetreiber sogar öffentlich zu seiner neuen Parkraumüberwachung. Da ist überhaupt nichts einwandfrei, das ist eine ganz schöne Frechheit, mit welchen Mitteln da gearbeitet wird.

Weiterführende Links:

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/parkplatzkontrolle/

http://www.takkiwrites.com/30-euro-fuer-parkverstoss-ist-das-ueberhaupt-zulaessig/

http://www.verkehrsrecht.gfu.com/2016/01/keine-halterhaftung-fuer-vertragsstrafe-bei-unberechtigtem-parken-auf-privatgelaende/

https://www.test.de/Privatparkplaetze-Duerfen-Supermaerkte-Knoellchen-an-Parksuender-verteilen-5446920-0/

Aus aktuellem Anlass ein Kommentar meinerseits zu einem Thema, das zuletzt durch die Medien geisterte und mich leider indirekt persönlich betrifft. Erst vor wenigen Monaten entschloss ich mich, mein Vertrauen einem deutschen E-Mail-Dienstleister zu schenken, der seinen Kunden für einen geringen monatlichen Obolus unter anderem Anonymität, Verschlüsselung, Sicherheit, Werbefreiheit und vor allem Datenschutz versprach: Posteo

Jüngst wurde ausgerechnet Posteo durch eine schwachsinnige und gefährliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nebst Geldstrafe dazu verurteilt, seine eigenen Kunden direkt zu überwachen, sobald deutsche Strafverfolgungsbehörden das verlangen. Die deutsche Unrechtsprechung zwingt also selbst IT-Dienstleister, die sich ganz konkret und vehement gegen jegliche Überwachung positionieren, auf schizophrene Weise zu aktiver Unterstützung dabei, die eigenen Kunden im Hintergrund auszuspionieren, ihre IP-Adressen aufzuzeichnen und alle diese Daten auszuhändigen. Und sie dürfen das alles den betroffenen Kunden noch nicht einmal mitteilen, werden also zusätzlich zur Verschwiegenheit und Heimlichtuerei verpflichtet.

Das sind Kunden wie ich, die Geld für IT-Dienstleistungen bezahlen, und wie versprochen im Gegenzug echte Anonymität und Datenschutz erwarten, dies aber möglicherweise gar nicht bekommen. Sie werden also streng genommen betrogen. Und Posteo kann dann noch nicht einmal etwas dafür, denn sie werden in ihren eigentlichen Absichten von höchster gerichtlicher Stelle sabotiert. Posteo hat juristisch alles getan, um diesen katastrophalen Fall abzuwenden, doch am Ende gewinnt die Überwachungsgeilheit deutscher Behörden, die sogar falsche Verfassungskonformität bescheinigt bekommt von senilen, konservativen Richtern, die die Tragweite ihrer technikfremden, fortschrittsfeindlichen Fehlentscheidungen nicht im Ansatz verstehen. Mit verbissener Konsequenz wird der von der Regierung vor Jahren eingeschlagene Holzweg zur Überwachung der Bürger fortgesetzt und juristisch immer mehr ausgeweitet und weiter legitimiert. Und selbst wer aussteigen will, sich dem Trend widersetzen will, wird von allen Gerichten per existenzbedrohender Geldstrafen wieder auf Linie gezwungen.

Es reicht offenbar nicht, dass alle Internet- und Mobilfunkanbieter als verlängerter Arm des Gesetzes längst zur Mithilfe und Datenübergabe selbst in Bagatellfällen verpflichtet sind, nun werden auch kleinere E-Mail-Anbieter in die Knie gezwungen und zur Obrigkeitshörigkeit verdonnert. Es ist damit de facto per Gesetz unzulässig, einen IT-Dienst anzubieten, der seinen Kunden Anonymität gewährt. Was bedeutet das folglich? Deutsche Unternehmen sind für Kunden daher grundsätzlich nicht vertrauenswürdig; können sie gar nicht sein, wenn sie ihren Kunden niemals garantieren können, dass Behörden nicht jederzeit Zugriff auf ihre Daten erlangen dürfen. Schlimmer noch, ich darf nicht einmal erfahren, wenn meine Daten an irgendjemanden ohne mein Wissen und ohne meine Genehmigung ausgehändigt wurden.

Posteo verdient meinen Respekt dafür, dass sie trotz aller Widrigkeiten versucht haben, sich dagegen zu wehren. Aber diesen Kampf konnten sie nur verlieren, denn hier sitzen längst die stolzen Architekten des Überwachungsstaats am Hebel. Und nun werden sie keine andere Wahl haben, als eine teure technische Vorrichtung zur Protokollierung der Zugriffe und Speicherung der IP-Adressen ihrer Kunden installieren zu müssen, und das einzig zum Zweck der Mithilfe zur Strafverfolgung. Denn falls mal wieder die Polizei anklopft und dumme Fragen stellt, dürfen sie sich in Zukunft nicht mehr auf technische Unmöglichkeit berufen, dürfen sich nicht mehr weigern, jemanden zu überwachen und möglicherweise ans Messer zu liefern. Sie müssen eigenes Kapital aufwenden, um dafür Sorge zu tragen, allen behördlichen Spionageanfragen problemlos nachzukommen.

Aus meiner Sicht eine absolute Schweinerei, dass so etwas hier möglich ist. Ein schändliches Urteil, das nicht hätte gefällt werden dürfen. Anonymität im Netz ist heutzutage sehr selten, wertvoll und in jeder Hinsicht schützenswert. Es ist bereits schwer genug, jemanden zu finden, der sich kompromisslosem Datenschutz verschrieben hat und wirklich im Sinne seiner Kunden handelt. Aber wenn selbst diese zahlenmäßig geringen Bemühungen von Behörden und Gerichten gemeinsam torpediert werden, sterben diese Werte endgültig aus. Für mich bedeutet das, dass ich mich von Posteo mittelfristig leider wieder trennen muss, um mich bei der Konkurrenz im Ausland umzusehen, die vor dem Zugriff deutscher Bürokraten möglicherweise etwas besser geschützt ist.

Eine gesunde Portion Selbstbeweihräucherung ist wohl nötig, nach dem Lern-Martyrium der vergangenen Wochen: Seit Donnerstag bin ich offiziell ein von Oracle zertifizierter professioneller(!) Java-Programmierer – endlich! Die hierzu nötige zweieinhalbstündige, umgerechnet 215 Euro teure Prüfung habe ich mit sagenhaften 91% glorreich bestanden. Zum Bestehen waren 65% richtige Antworten unter den insgesamt 65 Fragen nötig. Seit geschlagenen vier Jahren schon prokrastiniere ich dieses Thema vor mir her, weil ich genau wusste, was für ein Kraftakt das werden würde. Doch nun habe ich Nägel mit objektorientierten Köpfen gemacht. Ab jetzt bin ich nachweislich ein echter Java-Profi.

Wo die Vorgängerzertifizierung zum OCAJP meist noch ganz essentielle Sprachmechanismen, Konstruktoren, Operatoren, primitive Datentypen und Objekte und ihre Relationen zueinander, Vererbungshierarchien uvm. behandelt, besteht der OCPJP schon zum größten Teil daraus, dass man die halbe Java API auswendig kennen muss. Man sollte wissen welche Klassen und Methoden es gibt, in welchen Packages sie liegen, die dazugehörigen Parameterlisten, Rückgabetypen, welche Checked Exceptions diese werfen können, und das alles zu solch umfangreichen Themengebieten wie Collections/Generics, JDBC, Threads/Concurrency, Input-/OutputStreams, File IO/NIO.2, String-Verarbeitung und diverse andere. Außerdem werden einige Basis-Entwurfsmuster, Abstraktion und professionelles Klassendesign mit allen Fallen und Schikanen thematisiert, was alleine schon Stoff für eine ganze Prüfung gewesen wäre.

Bei allem Stolz auf das tolle Ergebnis, kam es für mich doch eher unerwartet, denn die schiere Menge an Themen, die man für die Prüfung vollständig verinnerlicht haben sollte, konnte einen schon sehr leicht erschlagen. Mein Prüfungsvorbereitungsbuch umfasst knapp 800 Seiten, dazu habe ich gleich zwei offizielle Online-Trainings von Oracle mitgemacht. Insgesamt fand ich den Lernaufwand mit grob geschätzt etwa 90 Nettostunden für meine Verhältnisse bereits enorm – und das obwohl laut Buch 200 Stunden empfohlen werden. Die offiziellen Oracle-Trainings grenzen meiner Meinung nach an Betrug, so behandeln sie nur einen Bruchteil des abgefragten Wissens, und selbst das auch nur oberflächlich, und kosten dazu noch unverschämt viel Geld. Hätte ich mich direkt nach dem Online-Training gutgläubig in die Prüfung gesetzt, wäre ich chancenlos durchgefallen.

Das Buch war schon deutlich hilfreicher, aber dazu musste man den fetten Wälzer erst einmal komplett gelesen haben, was mir schwerfiel. Das Werk scheint zwar bekannt und anerkannt zu sein, jedoch ist es – besonders in der zweiten Hälfte – voller Fehler. Offenbar hatte die Autorin keine Lust mehr, oder hat die Themen selbst nur noch so halb verstanden, über die sie schreiben sollte. Jedenfalls sind nicht wenige ihrer Antworten auf ihre eigenen Übungsfragen schlichtweg falsch, die Aufgaben mitunter fahrlässig missverständlich formuliert, oder sie lässt wichtige Fakten aus den Kapiteln einfach raus, um den Leser dann gezielt bei den darauf folgenden Übungsfragen auf die Schnauze fallen zu lassen. Am Ende habe ich mich über das Buch nur noch geärgert. Trotzdem war es allemal eine passable Vorbereitungsgrundlage.

Schließlich habe ich noch vier unabhängige Mock Exams (mit Erklärungen) absolviert, und ich bin sicher, diese haben mein Prüfungsergebnis am stärksten beeinflusst. Zunächst war ich über den sehr hohen Schwierigkeitsgrad entsetzt, und gleich unter den ersten paar Fragen waren Themen, von denen ich bisher noch nie gehört hatte, wo ich eigentlich nur raten konnte. Allerdings bestätigte mir das Ergebnis am Ende doch, dass es zum Bestehen locker reichen sollte. Dadurch lernte ich, was denn so die typischen Fragestellungen sind, und konnte bei meinen falschen Antworten auch gleich sehen, wo der Fehler lag. Die eigentliche Prüfung kam mir schließlich sogar irgendwie einfacher vor als die Mock Exams – was aber auch daran liegen könnte, dass ich alle Aufgabentypen und die häufigsten Fehler schon kannte, und oft wusste, auf welche Details ich besonders achten musste.

Dummerweise habe ich mir ausgerechnet in der Prüfungswoche die für 2018 längst überfällige Herbst-Erkältung eingefangen, so dass ich, statt mich mit einer Wärmflasche ins Bett zu legen, leider mit Halsschmerzen, dröhnendem Schädel, Triefnase und Husten die Java API pauken und dann sogar die Prüfung mit Handicap ablegen musste. Hätte ich die Prüfung denn nicht kurzfristig verschieben können? Nur theoretisch. Leider war das keine praktikable Option, schon da mein Zertifizierungspfad von Oracle nach Ablauf des Jahres nicht mehr angeboten wird. Hätte ich im Dezember keinen Prüfungstermin mehr bekommen, auf Grund welcher Umstände auch immer, dann hätte ich den OCPJP nicht mehr machen können. Dann hätte ich mit dem OCA Java 8 wieder von vorne anfangen müssen. So gesehen habe ich das Zertifikat also quasi in letzter Minute erlangt.

Ich bin sehr froh, dass das Thema hiermit ein erfolgreiches Ende hat, und ich fürchte, ich kann jetzt erst einmal kein Java mehr sehen. Das war einfach zuviel des Guten. Ist ja zum Glück auch bald Weihnachten, Zeit, mich auf meinen Lorbeeren auszuruhen, und vor allem mich auszukurieren. Und so schnell folgt nun keine nächsthöhere Zertifizierung, was auch gut so ist. Obwohl … ich KÖNNTE natürlich irgendwann die Upgrade-Zertifizierung für Java 8 machen. Naja… nein. Lieber nicht.

Promo OXYD3D-Logo

Seit Jahren beschäftige ich mich auf meiner kleinen Webseite als großer Fan mit den Spielemeisterwerken von Meinolf Amekudzi und seiner Firma Dongleware, doch nie zuvor war es mir vergönnt, tatsächlich eine Neuigkeit direkt von dort zu vermelden. Vor kurzem hat Meinolf es in einem knappen Kommentar zu einem YouTube-Video von mir angedeutet, aber seit der Spielemesse Gamescom ist es offiziell: OXYD lebt! Meinolf arbeitet an einem echten Remake seiner bekannten Spielereihe. Seit OXYD magnum! Gold aus dem Jahr 1998 wird es erstmals wieder ein Originalspiel vom Schöpfer der Serie geben.

New versions of Oxyd® will be available in 2018. The new implementations will include a landscape designer, a WebRTC multiplayer mode, classic game restorations, a browser implementation, native mobile and desktop 3D apps and many more. Regards Meinolf.

Inzwischen gibt es einen Artikel auf heise.de (danke an Gerry für den Hinweis!), in dem über das geplante Remake berichtet wird. Dort ist unter anderem die Rede davon, dass es kostenlos im Browser spielbar sein wird, und dass es möglicherweise dieses Jahr noch online geht. OXYD soll einen Multiplayer-Modus mit bis zu 8 Spielern gleichzeitig bekommen. Außerdem will Meinolf sogar den Landschaftseditor beilegen, den er damals bewusst immer unter Verschluss gehalten hat (Wortlaut: „nicht käuflich, Anfragen zwecklos!“). Das wäre also ein echtes Novum. Aber der größte Knaller in meinen Augen ist, dass es so klingt, als wolle er sämtliche Original-Landschaften dem Remake beilegen (wenn Esprit damit ebenfalls gemeint ist, reden wir hier von über 600 Landschaften!).

Gamescom-Demo des OXYD Landscape Designers

Den Screenshot im heise-Artikel habe ich mir mal zur Analyse etwas näher angesehen. Dazu habe ich das Foto ganz unprofessionell entzerrt und geschärft, damit man es etwas besser erkennen kann. Dafür komme ich wahrscheinlich in Teufels Küche, aber das Risiko gehe ich jetzt einfach mal ein. Der auf dem Screenshot abgebildete Ausschnitt stammt übrigens aus dem klassischen OXYD, genauer gesagt Landschaft Numero 100 der Zweispieler-Link-Landschaften (also im Prinzip Landschaft 200). Da man rechts im Bild alle möglichen Steine auswählen kann, und außerdem die Landschaften untereinander aufgelistet werden, wird das wohl der Editor sein. Oben steht sowas wie „OXYD LandscapeDesigner“, darunter scheint ein Tab mit der Überschrift „Classic“ ausgewählt zu sein. Viel mehr kann ich nicht erkennen.

Die Tatsache, dass der Editor das Original-Tileset mit der Monochromgrafik der Atari ST Urversionen zeigt, freut mich ganz besonders. Diesen Grafikstil findet man heute nur noch sehr selten. Wenn also nicht nur der Editor so aussieht, sondern sich das Spiel auch mit dieser Grafik spielen lässt, wäre das eine Sensation für jeden echten Fan. Womöglich könnte es auch machbar sein, das Tileset mit einem simplen Mausklick z.B. auf die Farbversion der General Edition umzuschalten, oder auf die (eher gewöhnungsbedürftige) Grafik von Per.Oxyd. Je mehr Optionen die Fans bekommen, desto besser ist es. Ob das Remake auch mit den Magic-Steinen kommen wird?

Ausschnitt aus der Link-Landschaft #100 aus OXYD

OXYD oder OXYD3D? Angekündigt wurden eine Browserimplementierung (wie im Screenshot zu sehen), native Mobilversionen und „Desktop 3D-Anwendungen“. Offen bleibt, welche Desktop-Plattformen gemeint sein werden (alle?). Außerdem ist nicht sicher, ob der zur Gamescom demonstrierte Editor für ein klassisches 2D-Remake konzipiert ist, oder ob es hier doch um eine echte 3D-Fassung geht. Es gibt im Netz neue, offizielle Artworks, in denen es einmal einen normalen OXYD-Schriftzug und einen mit dem Text „OXYD3D“ gibt. Was auch immer am Ende herauskommt, ich bin sehr gespannt.

Ebenfalls unklar ist, unter wessen Dach das neue Remake eigentlich entsteht: Die Dongleware Verlags GmbH, die Application Systems Heidelberg, oder doch jemand ganz anderes? Es gibt Hinweise darauf, dass die Marke Oxyd schon seit 2013 nicht mehr bei Meinolf liegt, sondern bei der Hamburger Spieleentwicklerfirma Xyrality. Dort hat man für das Jahr 2014 ein Oxyd-Remake in Kooperation mit Meinolf für Tablets und Smartphones angekündigt. Inzwischen ist man dort wohl doch etwas in Verzug geraten:

We will also launch Oxyd – a puzzle game that was originally released for the Atari ST. We loved this classic game so much that we had to reincarnate it. So, together with the original creator, Meinolf Amekudzi, we’re developing a cool version for smartphones and tablets.

Unabhängig davon wem das Spiel letztlich gehören wird, welche Grafik es haben, und wieviele von den guten alten Landschaften es mitbringen wird, als alter Atari-Mausschubser bin ich sehr dankbar für ein echtes Lebenszeichen von der legendären Spielefirma Dongleware. Die Dongleware-Webseite wurde im Jahr 2002 geschlossen, und erst im Jahr 2012 – leider ohne jeden Hinweis auf die Spielehistorie – erneut geöffnet. Ich bin sehr froh darüber, dass Meinolf sich endlich wieder mit der Spieleentwicklung befasst. Ohne seine Spiele wäre ich sicher nie Programmierer geworden. Ein wenig Heldenverehrung gehört also dazu, wenn ich sage, dass ich mich wie verrückt auf das Ergebnis freue, und ich mich dann auch nicht mehr mit Enigma quälen muss. Denn wenn ich ehrlich bin, hat sich Enigma nie so wie das Vorbild angefühlt. Es war einfach nicht OXYD genug.

Weitere Quellen:
http://www.dongleware.com/index.php (Dongleware-Webseite)
https://mobile.twitter.com/oxydgames (Oxyd auf Twitter)
http://www.youtube.com/user/dongleware (Dongleware auf YouTube)
https://www.youtube.com/channel/UC_hzUVdY5yCheofCEdGQuYg (Oxyd auf YouTube)
https://www.facebook.com/oxyd.games/ (Oxyd auf Facebook)